Rohkostbörse Vertrauenssiegel für Verarbeiter von Hefe und Hefeerzeugnisse Zum Geltungsbereich dieser Richtlinien gehören auf Substraten landwirtschaftlichen Ursprungs angebaute Hefe und Hefeerzeugnisse (z.B.Nährhefe, Hefeextrakt) Hefe und Hefeerzeugnisse E-mail Erzeugnisse, die gemäß dieser Richtlinie verarbeitet werden, müssen ohne Verwendung von genetisch veränderten Organismen und/oder GVO-Derivaten hergestellt werden. Keine Angaben Ja Nein Für die Herstellung von Hefe und Hefeerzeugnissen sind als Rohstoffquellen ausschließlich physikalisch oder biologisch aufbereitete Kohlenstoffquellen aus ökologischer Erzeugung sowie ausschließlich organische Stickstoffquellen aus ökologischer Erzeugung Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Aromen Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Trinkwasser Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Meersalz, Speisesalz (bevorzugt Steinsalz), auch jodiert, so weit möglich ohne Zusatz von Rieselhilfsmittel (als Rieselhilfsmittel sind Calciumcarbonat (E 170) und Magnesiumcarbonat (E 504) zulässig) Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Kulturen von Mikroorganismen und Autolysate, die auf ökologischen Substraten vermehrt wurden Keine Angaben Ja Nein Anteil konventioneller Hefe am Endprodukt beträgt maximal 5 % Keine Angaben Ja Nein Es ist keine konventionelle Hefe im Endprodukt enthalten Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Enzyme (zum Aufschluss der organischen Kohlenstoff- und Stickstoffquellen) Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Soja- und Sonnenblumenlecithin (E 322) als Emulgato r für aktive Trockenhefe als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Zitronensäure (E 330) zur Regulierung des pH-Wertes als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Calciumcarbonat (E 170) zur Regulierung des pH-Wertes als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Filterhilfsmittel aus ökologischer Erzeugung (z.B. Kartoffelstärke) als Verarbeitungshilfsstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von stationären Textilfilter als Verarbeitungshilfsstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Meersalz, Speisesalz (bevorzugt Steinsalz), auch jo diert, so weit möglich ohne Zusatz von Rieselhilfsmittel (als Rieselhilfsmittel sind Calciumcarbonat (E 170) und Magnesiumcarbonat (E 504) zulässig) als Verarbeitungshilfsstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Entschäumungsmittel aus ökologischer Erzeugung (z.B . Pflanzenöle) als Verarbeitungshilfsstoff Keine Angaben Ja Nein Herstellung von Hefe unter Verwen dung anorganischer Stickstoffquellen sowie die Anwendung von gentechnischen Verfahren, Mikrowellen, ionisierenden Strahlen und mikrobioziden Gasen Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Papier, gewachstes Papier, mit PE oder PP beschicht etes Papier als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Kartonverpackungen als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Edelstahlbehälter als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von PE- oder PP-Behälter als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von PE- oder Zellglasfolie als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Gläsern als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Aluminiumfolie für Trockenhefe als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Aluminiumkaschierte Verpackungen für Würfelhefe als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Weitere Angaben Bestehende Biosiegel Upload Submit