Zum Geltungsbereich gehören Gemüse und Gemüseerzeugnisse:
- Frischgemüse und Salate
- milchsauer vergorenes Gemüse
- Gemüsemark
- Sprossen und Keimlinge
- Essiggemüse
- Gemüsesaftkonzentrat
- Tiefkühlgemüse
- unvergorene und milchsauer vergorene Gemüsesäfte und -trunke
- Würzsoßen und -brühen auf Gemüsebasis
- Tiefkühlgemüsezubereitungen
- Gemüseeintöpfe und -suppen
- Trockengemüse
- Ketchup
- sterilisiertes Gemüse
- Chutney
- Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse
- färbende Lebensmittel
und Obst und Obsterzeugnisse:
- Frischobst
- Fruchtsaft und -trunk
- Obstmark
- Tiefkühlobst
- Fruchtsaftkonzentrat
- Obstpulpe
- Trockenobst
- Fruchtsirup
- Obstmus
- Kompott
- Fruchtsaftpulver
- Obst- und Rübenkraut
- Dunstobst
- Fruchtnektar
- Fruchtsoßen
- kandierte Früchte
- milchsauer vergorener Fruchtsaft
- Marmelade
- Dickzuckerfrüchte
- Obstessig
- Konfitüre
- Essigfrüchte
- Würzsoßen (z.B. Früchtechutney)
- Fruchtaufstriche
- Senffrüchte
- Obstgelees
- Fruchtzubereitungen
- Würzmittel auf Obstsaftbasis
- färbende Lebensmittel
- milchsauer vergorenes Obst
