Geltungsbereich
• Getreide, Getreidemahlerzeugnisse und Getreideflockenerzeugnisse,
• daraus hergestellte Produkte (z.B. Frühstückscerealien, Müsli, Brotaufstriche
auf Getreidebasis, Backmischungen, Trockenmischungen mit maßgeblichem
Getreideanteil (wie Bratlinge, Risotto), native Stärke, Quellstärke, Vitalkleber, Malz)
• Teigwaren
Brot und Backwaren gehören nicht zum Geltungsbereich dieser Richtlinien.
