Rohkostbörse Vertrauenssiegel für Verarbeiter von Brot und Backwaren Geltungsbereich Zu Brot und Backwaren gehören im Sinne dieser Richtlinien „Brot und Kleingebäck“, „Dauerbackwaren“ sowie „feine Backwaren“. Brot und Backwaren E-mail Erzeugnisse werden ohne Verwendung von genetisch veränderten Organismen und/oder GVO-Derivaten hergestellt Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Zutaten aus landwirtschaftlicher Erzeugung, die den allgemeinen Regelungen, den jeweiligen produktgruppenspezifischen Richtlinien und den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur Herstellung von Brot und Backwaren genügen Keine Angaben Ja Nein Zukauf von Zutaten von anerkannten Bio-Betrieben Keine Angaben Ja Nein Zukauf von Zutaten von Betrieben anerkannter Bio-Anbauverbände Keine Angaben Ja Nein Zukauf von Zutaten von Betrieben, die mindestens dem Standard der Verordnungen (EG) Nr. 834/07 und Nr. 889/08 entsprechend produziert worden sind Keine Angaben Ja Nein Zukauf von Zutaten aus konventionellem Anbau Keine Angaben Ja Nein Zukauf von Zutaten aus konventionellem Anbau bis zu einem Anteil von max. 5 % (ohne Einberechnung von Wasser und Salz) des Endproduktes. Die Zutat ist zum entsprechenden Zeitpunkt nicht in ökologischer Qualität und/oder Quantität verfügbar und die konventionellen Zukäufe sind NICHT gentechnisch verändert Keine Angaben Ja Nein Um einen hohen ernährungsphysiologischen Qualitätsstandard zu gewährleisten, werden Brot und Backwaren aus Mehlen mit hohem Ausmahlungsgrad (hohe Typenzahl) hergestellt Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Speisehonig als Süßungsmittel Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Frucht- und Gemüsedicksäfte als Süßungsmittel Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Ahornsirup als Süßungsmittel Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Produkte aus Zuckerrohr (Vollrohrzucker, Rohrohrzuc ker) als Süßungsmittel Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Produkte aus Zuckerrüben (Zuckerrübensirup, Rohrübenzucker) als Süßungsmittel Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Weißzucker als Süßungsmittel Keine Angaben Ja Nein Verwendung von weiteren Süßungsmittel aus anderen Pflanzen Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Getreide- und Stärkeverzuckerungsprodukte als Süßungsmittel Keine Angaben Ja Nein Verwendung von natürlichen Aromastoffen oder natürlichen Aromaextrakten Keine Angaben Ja Nein Verwendung von natürlichen Aromastoffen oder natürlichen Aromaextrakten, sofern deren aromatisierende Bestandteile ausschließlich aus den betreffenden namensgebenden Lebensmitteln oder Aromaträgern gewonnen werden und eine Deklaration mit Angabe des Lebensmittels oder Aromaträgers (z.B. natürliches Orangenaroma) erfolg Keine Angaben Ja Nein Nach Möglichkeit werden Aromastoffe aus ökologischer Erzeugung verwendet Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Trinkwasser Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Meersalz, Speisesalz (bevorzugt Steinsalz), auch jodiert, möglichst ohne Zusatz von Rieselhilfsmittel (als Rieselhilfsmittel werden Calciumcarbonat (E 170) und Magnesiumcarbonat (E 504) verwendet) Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Sauerteig aus betriebseigener Führung mit Anstellsauer als Starterkultur. Aufgrund von qualitativen und ernährungsphysiologischen Vorteilen (z.B. Abbau von Phytinsäure) ist eine betriebseigene Sauerteigführung mit Anstellsauer als Starterkultur vorzuziehen Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Backferment auf der Basis von Getreide, Leguminosenmehl und Honig Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Enzymen Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Weinsteinsaures Backpulver auf der Basis von: Natriumbikarbonat, Natriumhydrogencarbonat (E 500) als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Weinsteinsaures Backpulver auf der Basis von: Natriumtartrat (E 335) und Kaliumtartrat (Weinste in) (E 336) als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Pottasche (Kaliumcarbonat, E 501) als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Hirschhornsalz (Mischungen aus Ammoniumhydrogencarbonat, Ammoniumcarbonat (beide E 503) und Ammoniumcarbaminat) als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Agar-Agar (E 406) aus ökologischer Erzeugung als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Speisegelatine ohne Zusätze, aus ökologischer Erzeugung (nur für sahneähnliche Massen) als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Pektin, nicht modifiziert (E 440 a), nicht amidiert (440i) als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Johannisbrotkernmehl (E 410) und Guarkernmehl (E 41 2); beide nur für glutenfreie Backwaren als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von nativer Stärke, Quellstärke, wenn verfügbar aus ökologischer Erzeugung als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von nativem, nicht modifiziertes, ökologisch zertifiziertes Lecithin (E 322) als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Natriumhydroxid (E 524) (zur Oberflächenbehandlung von Laugengebäck) als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Trennmitteln/Trennwachsen mit folgenden Bestandteilen aus ökologischer Erzeugung: pflanzliche Öle und pflanzliche Fette als Verarbeitungshilfsstoff Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Trennmitteln/Trennwachsen mit folgenden Bestandteilen aus ökologischer Erzeugung: Trennwachse (Bienenwachs, Carnaubawachs) als Verarbeitungshilffstoff Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Trennmitteln/Trennwachsen mit folgenden Bestandteilen aus ökologischer Erzeugung: Getreidemehle als Verarbeitungshilfsstoff Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Trennmitteln/Trennwachsen mit folgenden Bestandteilen aus ökologischer Erzeugung: Butter als Verarbeitungshilfsstoff Keine Angaben Ja Nein Einsatz von Trennmitteln/Trennwachsen mit folgenden Bestandteilen aus ökologischer Erzeugung: Lecithin als Lebensmittelzusatzstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung der zulässigen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe für die üblichen Verfahren zur Herstellung und Verarbeitung von Brot und Backwaren Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Papier, Papier- und Kartonverpackungen (auch mit Beschichtung) als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Pergamin als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Zellglas als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von sonstigem (Clipverschlüsse, Etiketten, ...) als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Weißblech als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Edelstahlbehälter als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyamid(PA), Polyethylenterephthalat (PET); Folien möglichst aus Monomaterial; mit Aluminium beschichtete Folie nur für Produkte, die gasdicht verpackt werden müssen (z.B. Zwieback) als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Verwendung von unbehandeltem und rückstandsfreiem Holz als Packstoff Keine Angaben Ja Nein Die Verwendung von jodiertem Speisesalz, Gelatine, Alkohol und die Bezeichnung der Mehltype wird deutlich gekennzeichnet Keine Angaben Ja Nein „Eifrei“ bzw. „ohne Ei“ werden nur solche Teigwaren deklariert, die vollständig ohne Eier bzw. deren Trockenprodukte hergestellt werden Keine Angaben Ja Nein Bei Eier- Waren wird gekennzeichnet, ob Vollei, Eigelb oder Eiweiß verwendet wurde Keine Angaben Ja Nein Die Bezeichnung „Vollkorn“ wird nur für Produkte verwendet, die 100 % Vollkornanteil enthalten Keine Angaben Ja Nein Brot und Backwaren, die unverpackt in den Fachgeschäften verkauft werden, werden für den Kunden deutlich lesbar und exakt gekennzeichnet Keine Angaben Ja Nein Selectbox Option 1 Option 2 Bei loser Ware wird sichergestellt, dass sich der Kunde vor Ort über alle verwendeten Zutaten (Rezepturen) Informationen einholen kann. Keine Angaben Ja Nein Weitere Angaben Bestehende Biosiegel Upload Submit