Geltungsbereich
- Pflanzendicksäfte, und -extrakte, Pflanzenteile
- Frucht- und Gemüsedicksäfte (z.B. Apfeldicksaft, Birnendicksaft)
- Ahornsirup
- Produkte aus Zuckerrohr
- Vollrohrzucker (Zuckersaft wird getrocknet und vermahlen)
- Rohrohrzucker (Zuckersaft wird kristallisiert und anschließend getrocknet)
- Weißzucker (Zuckersaft wird gereinigt, anschließend kristallisiert und getrocknet)
- Produkte aus Zuckerrüben
- Zuckerrübensirup
- Rohrübenzucker (Zuckerrübensaft wird kristallisiert und anschließend getrocknet)
- Weißzucker (Affinade) (Zuckerrübensaft wird gereinigt und kristallisiert. Anschließend werden die Kristalle gewaschen, d.h. der Muttersirup von den Saccharosekristallen getrennt; Definition und Qualität von Weißzucker sind in der Zuckerarten-Verordnung geregelt.)
- Produkte aus Getreide und anderen stärkeliefernden Pflanzen
- Getreide- und Stärkeverzuckerungsprodukte
- Malzextrakte
- Zucker aus Zuckerpalmen, Zuckerahorn, Zuckerhirse
- Fructose
- Sonstige Süßungsmittel aus anderen Pflanzen
